Die Kategorie Hänge & Wände umfasst sämtliche geotechnischen Leistungen zur Sicherung von Geländesprüngen, Böschungen und vertikalen Erdstützsystemen. In Cottbus und der umliegenden Niederlausitz spielen diese Ingenieurleistungen eine zentrale Rolle, da die Region durch eiszeitlich geprägte Sand- und Kiesböden sowie weitläufige Tagebaufolgelandschaften charakterisiert ist. Die Standsicherheit natürlicher Hänge und künstlicher Einschnitte muss hier besonders sorgfältig bewertet werden, um Setzungen, Rutschungen oder Grundbrüche zu vermeiden. Eine fundierte Böschungsstabilitätsanalyse bildet dabei die unverzichtbare Grundlage für jede Planung.
Die geologischen Bedingungen im Raum Cottbus werden maßgeblich durch pleistozäne Lockergesteine bestimmt. Vorherrschend sind Geschiebemergel, Schmelzwassersande und Beckenschluffe, die oft in unregelmäßiger Wechsellagerung auftreten. Hinzu kommen anthropogene Auffüllungen aus der Bergbauvergangenheit, deren mechanische Eigenschaften stark variieren können. Diese heterogenen Untergrundverhältnisse erfordern eine detaillierte Erkundung und eine standortspezifische Bemessung von Stützkonstruktionen. Insbesondere bei tiefen Baugruben oder Verkehrswegeeinschnitten ist die Kenntnis des primären Spannungszustands und des Grundwasserregimes entscheidend für die Wahl des Sicherungskonzepts.

Für die Planung und Ausführung von Hangsicherungen und Stützwänden in Deutschland ist die Einhaltung des Eurocode 7 (DIN EN 1997) samt zugehörigem nationalen Anhang verbindlich. Ergänzend gelten die DIN 1054 für Baugrundsicherheit und die DIN 4084 für Geländebruchberechnungen. Diese Normen definieren die erforderlichen Nachweise für Grenzzustände der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit. Bei verankerten Konstruktionen, wie sie häufig entlang von Kanälen oder innerstädtischen Baugruben zum Einsatz kommen, ist die Aktive/passive Verankerungsbemessung nach DIN EN 1997-1 und DIN SPEC 18537 durchzuführen, um dauerhafte oder temporäre Rückverankerungen normgerecht zu dimensionieren.
Typische Projekte, die in diese Kategorie fallen, reichen von der Sicherung von Baugruben für Mehrfamilienhäuser im Stadtgebiet Cottbus bis zur Stabilisierung von Tagebaukippen in der Bergbaufolgelandschaft. Auch der Neubau von Lärmschutzwällen entlang der Bundesautobahn A15 oder die Ertüchtigung bestehender Uferbefestigungen an der Spree erfordern eine ingenieurmäßige Stützwandbemessung. Winkelstützwände, Schwergewichtsmauern oder bewehrte Erdkörper müssen dabei nicht nur statisch bemessen, sondern auch hinsichtlich ihrer Dauerhaftigkeit und Entwässerung optimiert werden. Die fachgerechte Integration von Dränagesystemen verhindert schädlichen Wasserdruck hinter den Baukörpern und trägt maßgeblich zur Langzeitstabilität bei.
Vor der Planung sind Baugrunderkundungen gemäß DIN EN 1997-2 durchzuführen. Dazu zählen Kernbohrungen zur Schichtenaufnahme, Rammsondierungen zur Ermittlung der Lagerungsdichte und die Entnahme gestörter sowie ungestörter Bodenproben. Im Labor werden Scherfestigkeit, Konsistenz und Kornverteilung bestimmt. Die Erkundungstiefe muss mindestens das 1,5-fache der Wandhöhe betragen.
Verankerte Konstruktionen kommen bei beengten Platzverhältnissen oder großen Aushubtiefen zum Einsatz, wo eine freistehende Mauer unwirtschaftlich breit würde. In Cottbus sind sie häufig bei innerstädtischen Baugruben anzutreffen, wenn angrenzende Bebauung nicht beeinträchtigt werden darf. Die Rückverankerung leitet Zugkräfte in tragfähige Bodenschichten außerhalb des aktiven Gleitkeils ab und minimiert Verformungen.
Das Grundwasser ist ein entscheidender Faktor, da es den effektiven Spannungszustand im Boden reduziert und Strömungskräfte erzeugt. In der Niederlausitz können schwankende Wasserstände durch Tagebaurestseen auftreten. Für die Bemessung ist der maximal zu erwartende Grundwasserstand anzusetzen. Eine funktionierende Dränage hinter Stützwänden ist obligatorisch, um hydrostatischen Druck abzubauen.
Die wesentlichen Normen sind der Eurocode 7 (DIN EN 1997-1) in Verbindung mit dem nationalen Anhang sowie die DIN 1054 als ergänzende Anwendungsnorm. Für Böschungen gilt speziell die DIN 4084 mit Nachweisverfahren für Geländebruch. Verankerungen werden nach DIN EN 1997-1 und DIN SPEC 18537 bemessen. Diese Normen definieren die erforderlichen Teilsicherheitsbeiwerte und Nachweisformate für alle Grenzzustände.
Wir betreuen Projekte in Cottbus und seinem Großraum.